Sportplatzordnung - Fußball

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Sportplatzordnung

Verein


Allgemeine Sportplatzordnung

1.  Der Besucher der Sportanlage Wörschach Austadion unterwirft sich mit  dem Erwerb der Eintrittskarte den Anweisungen des Ordnerdienstes und der  Sicherheitskräfte.

2. Das Einbringen von pyrotechnischen  Gegenständen (Rauchbomben, Krachern und Böller, Bengalische Feuer,  Raketen und Feuerwerkskörpern etc.) sowie von Steinen und Stöcken,  Flaschen und Dosen, Stich- Schneid- und Hiebgegenständen sowie Waffen  aller Art, ist gesetzlich verboten.
Außerdem ist das Mitbringen von Tieren aller Art untersagt.

3.  Ordnerdienst und Sicherheitskräfte sind berechtigt, bei Eintritt in die  Sportstätte durch Nachschau in die mitgeführten Behältnisse oder  Kleidungsstücke solche Gegenstände abzunehmen.

4.  Personen, welche unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist der  Zutritt zum Sportplatz untersagt bzw. sind von diesem zu verweisen und  haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

5.  Personen, welche die Stadionordnung nicht einhalten oder sich durch  Störungen auffällig benehmen, können sofort aus dem Sportplatzgelände  verwiesen werden.



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