Sportplatzordnung
Verein
Allgemeine Sportplatzordnung
1. Der Besucher der Sportanlage Wörschach Austadion unterwirft sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte den Anweisungen des Ordnerdienstes und der Sicherheitskräfte.
2. Das Einbringen von pyrotechnischen Gegenständen (Rauchbomben, Krachern und Böller, Bengalische Feuer, Raketen und Feuerwerkskörpern etc.) sowie von Steinen und Stöcken, Flaschen und Dosen, Stich- Schneid- und Hiebgegenständen sowie Waffen aller Art, ist gesetzlich verboten.
Außerdem ist das Mitbringen von Tieren aller Art untersagt.
3. Ordnerdienst und Sicherheitskräfte sind berechtigt, bei Eintritt in die Sportstätte durch Nachschau in die mitgeführten Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände abzunehmen.
4. Personen, welche unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist der Zutritt zum Sportplatz untersagt bzw. sind von diesem zu verweisen und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
5. Personen, welche die Stadionordnung nicht einhalten oder sich durch Störungen auffällig benehmen, können sofort aus dem Sportplatzgelände verwiesen werden.